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Ein Wohnplatz ist in der Siedlungsgeographie und Demographie eine räumlich geschlossene, dauernd bewohnte Ansiedlung. Darüber hinaus wird der Begriff je nach Fachgebiet und Verwaltungseinheit auf kommunaler oder Länderebene abweichend von der rein siedlungsgeographischen Definition verwendet.
Amtliche Ortsverzeichnisse – meist Wohnplatzverzeichnis genannt – unterscheiden Wohnplätze nach Art, wobei folgende Bezeichnungen vorkommen:
Als Wohnplatz wird jeder räumlich abgegrenzte, besonders benannte und dauernd bewohnte Ort bezeichnet, insbesondere auch Hauptorte von Gemeinden. Beispielsweise klassiert das 1952 erschienene Wohnplatzverzeichnis von Württemberg-Baden die Wohnplätze in folgende Gruppen: Stadt (genauer: Hauptort einer Gemeinde mit der Bezeichnung „Stadt“), Pfarrdorf, Dorf, Pfarrweiler, Weiler, Schloss, Höfe, Häuser, Hof, Haus.
Die baden-württembergische Gemeindeordnung (GemO) verwendet das Wort Wohnplatz nicht. Jedoch dienen Wohnplätze vielfach als Grundlage für die Definition folgender kommunalrechtlicher Einheiten, deren Abgrenzung und Benennung in der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt ist:
Mit dem Begriff Wohnplatz werden in Brandenburg Siedlungen und Siedlungsteile erfasst, die weder Ortsteile gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sind, noch als Gemeindeteil in der Hauptsatzung der Gemeinde benannt werden. Wohnplätze sind historisch gewachsen.
Als Wohnplatz werden abweichend von der rein siedlungsgeographischen Definition mancherorts räumlich geschlossene, dauernd bewohnte Ansiedlungen bezeichnet, die ein politisch unselbstständiger statistischer Teil einer Gemeinde sind. Nur einige wenige Städte in NRW verwenden gemäß der örtlichen Hauptsatzung diesen Begriff und bezeichnen Untereinheiten ihrer Statistische Bezirke unabhängig von der Siedlungsgeschichte als Wohnplatz. Beispiele sind Neuss und Hennef sowie bis 2015 in Bergisch Gladbach.
Die Geoinformationsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt, das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) nutzt den Begriff in amtlichen Kartenwerken zur Kennzeichnung von Siedlungen, welche nicht als Ortsteil oder höher einzustufen sind. Im Landesrecht wird die Bezeichnung Wohnplatz nicht verwandt.
In der Archäologie, besonders in Norddeutschland, wird Wohnplatz manchmal als Synonym für Fundstelle oder Siedlung benutzt, so der „Wohnplatz von Hohen Viecheln“. Anwesenheit oder Anzahl der Gebäude ist hier nebensächlich. So hat Duvensee Wohnplatz 13 als einzige Struktur eine Feuerstelle, die Funde belegen die kurzfristige Anwesenheit einer Person, die hier nicht einmal mit Sicherheit übernachtete. Bokelmann verwendet daher auch den neutraleren Ausdruck „Lagerplatz“ (Speicher).