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Als Geschwader (von franz. escadre und ital. squadra, dt. „Gevierthaufen“) werden militärische Verbände bei der Marine bezeichnet.
Bei der Hochseeflotte der Kaiserlichen Marine und in ausländischen Marinen der damaligen Zeit verstand man unter einem Geschwader einen Verband von Großkampfschiffen, also Linien- bzw. Schlachtschiffen oder Kreuzern, oder einen gemischten selbstständigen Verband wie zum Beispiel das Ostasiengeschwader. Dabei wurde nach dem Exerzier-Reglement für die Flotte vom 12. Januar 1886 bereits ein Verband aus zwei Schiffen als Geschwader bezeichnet. Gehörten mehr als vier Schiffe dem Geschwader an, wurde es in Divisionen von bis zu vier Schiffen geteilt. Am 16. Januar 1893 wurde das Exerzier-Reglement abgeändert. Hiernach bestand ein Geschwader nun aus mindestens zwei bis vier Divisionen zu insgesamt mindestens sechs Schiffen, wobei eine Division aus mindestens zwei und höchstens vier Schiffen bestand. Diese Regelung blieb bis 1914 in Kraft. Die Dienststellung des Befehlshabers eines Geschwaders wurde als Kommodore bezeichnet. Dieser war grundsätzlich ein Flaggoffizier, auch wenn der Posten von einem Offizier im Dienstgrad Kapitän zur See bekleidet wurde. Üblich war die Gliederung der Geschwader in zwei Divisionen.
In der Deutschen Marine ist ein Geschwader in Anlehnung an das angloamerikanische System eine Zusammenfassung von mehreren gleichartigen Kriegsschiffen zu einem Kampfverband auf Regiments- oder Bataillonsebene. Auch für einen Einsatz zusammengestellte Verbände aus verschiedenen Einheiten werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Geschwader bezeichnet. Marinefliegergeschwader entsprechen im Wesentlichen den Geschwadern der Luftwaffe.[A 1]
Die deutsche Marine besteht heute aus zwei Einsatzflottillen und dem Marinefliegerkommando mit jeweils mehreren Geschwadern:
Die Kommandeure der Schiffsgeschwader[A 2] (Regimentsebene) führen planmäßig den Dienstgrad Kapitän zur See, die der Bootsgeschwader (Bataillonsebene) den Dienstgrad Fregattenkapitän.[A 3][A 4]