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Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen | |
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Staatliche Ebene | Land |
Stellung | Landesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde | Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen |
Gründung | 1. Oktober 1946 als „Landeskriminalpolizeiamt Nordrhein-Westfalen“ |
Hauptsitz | Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen |
Direktor des Landeskriminalamtes | Ingo Wünsch |
Bedienstete | rund 1900 (Stand: 2023) |
Netzauftritt | lka.polizei.nrw/ |
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) ist eine Landesoberbehörde der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Es dient, wie andere Landeskriminalämter auch, der Landespolizei als Servicestelle für kriminaltechnische und erkennungsdienstliche Angelegenheiten und führt selbst Ermittlungen, insbesondere in umfangreichen Fällen oder bei überregionaler Relevanz.
Am 1. Oktober 1946 wurde auf Weisung der britischen Militärregierung das „Landeskriminalpolizei-Amt Nordrhein-Westfalen“ eingerichtet. Es handelte sich um die Zusammenlegung zweier regionaler Kriminalpolizeiämter (Nordrheinprovinz mit Sitz in Düsseldorf und Westfalen mit Sitz in Münster), die beiden schon im April 1946 entstanden waren. Die Aufgaben dieser neuen Behörde schrieb man in den „Richtlinien zur Reorganisation der deutschen Kriminalpolizei in der Britischen Zone“ fest. Die darin verfügte Dezentralisierung der polizeilichen Exekutivgewalt sollte für die Zukunft einen Missbrauch der Polizei durch die Politik verhindern. Allerdings hatten die militärischen Befehlshaber erkannt, dass es zur Wahrnehmung bestimmter kriminalpolizeilicher Aufgaben einer Zentralstelle bedurfte. 1949 erhielt das Landeskriminalamt seine erste gesetzliche Grundlage (Gesetz über den vorläufigen Aufbau der Polizei vom 9. Mai 1949, Paragraph 10, Abs. 4). Der Aufbau der Dienststelle war bis 1952 im Wesentlichen beendet, ab 1953 setzte sich die neue Bezeichnung „Landeskriminalamt“ durch. Das Landeskriminalamt NRW hat sich zu einer modernen und leistungsfähigen Zentralstelle des Landes in der Kriminalitätsbekämpfung entwickelt. Nach anfangs fünf Kommissariaten und einer Wirtschaftsabteilung mit 34 Beschäftigten gliedert sich das Landeskriminalamt heute in sechs Abteilungen mit zurzeit 30 Dezernaten und mehr als 1.500 Beschäftigten (Stand: 2016).
Eine im Dezember 2019 vorgestellte Studie des Historikers Martin Hölzl, welche er im Auftrag des LKA durchführte, kam zu dem Ergebnis, dass die ersten vier Direktoren des Landeskriminalamts an NS-Verbrechen beteiligt waren. Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) bewertete das Ergebnis folgendermaßen: „Aus heutiger Sicht hätten sie niemals mehr als Polizisten arbeiten dürfen.“.
Das Landeskriminalamt NRW versteht sich als Dienstleister für Polizei- und Justizbehörden, aber auch für die Bürger des Landes. Es ist eine dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen nachgeordnete Landesoberbehörde und Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Verbrechensbekämpfung. Seine sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 13 Polizeiorganisationsgesetz NRW, ergänzenden Verordnungen und Erlassen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere kriminaltechnische und erkennungsdienstliche Untersuchungen, die Erstellung von Gutachten in Strafverfahren sowie die Sammlung und Auswertung der für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten bedeutsamen Nachrichten und Unterlagen, konzeptionelle Grundlagenarbeit und Unterrichtung der Kreispolizeibehörden. Darüber hinaus unterstützt das LKA NRW die Polizeibehörden bei der Kriminalitätsbekämpfung und Prävention durch ein spezialisiertes Serviceangebot.
In Deliktsfeldern der Organisierten Kriminalität, der Wirtschafts- und Computerkriminalität (hier arbeitet das LKA mit dem Digitalverband Bitkom und den LKÄ Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Niedersachsen und Baden-Württemberg in der Sicherheitskooperation Cybercrime.), bei Umwelt- und Korruptionsdelikten sowie Politisch motivierter Kriminalität werden, auf Anordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen oder auf Ersuchen einer Justizbehörde, Straftaten durch Ermittlungskommissionen des LKA NRW bearbeitet.
Zentralabteilung
Abteilung 1 – Organisierte Kriminalität
In Abteilung 1 arbeiten in sechs Dezernaten Beschäftigte, die für Ermittlungen, Auswertungen und Analysen im Bereich der Organisierten Kriminalität spezialisiert sind.
Abteilung 2 – Terrorismusbekämpfung und Staatsschutz
Abteilung 2 des Landeskriminalamtes NRW nimmt als Zentralstelle für das Land Nordrhein-Westfalen die Aufgaben im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität wahr. Eingeteilt in fünf Dezernate übernimmt sie alle Aufgaben rund um die Terrorismusbekämpfung und den Staatsschutz.
Abteilung 3 – Strategische Kriminalitätsbekämpfung
Abteilung 3 ist für Grundsatzfragen in vielen kriminalpolizeilichen Aufgabenbereichen zuständig. Sie ist in fünf Dezernate unterteilt. In bundesweiten Kommissionen vertreten die Beschäftigten die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Abteilung 4 – Cybercrime (CCCC)
Das Cybercrime Kompetenzentrum gibt es seit 2011, es ist in vier Dezernate gegliedert. Die Beschäftigten sind speziell dafür ausgebildet, Daten unter erschwerten Umständen zu sichern. Im Cybercrime Kompetenzzentrum wird das Wissen rund um Straftaten gebündelt, bei denen die Informations- und Kommunikationstechnik eine besondere Rolle spielt.
Abteilung 5 – Kriminalwissenschaftliches und -technisches Institut
Das LKA NRW hat die Aufgabe, kriminalwissenschaftliche und –technische Untersuchungen in Strafsachen durchzuführen und Gutachten für Strafverfahren zu erstellen. Diese Aufgabe nimmt das LKA NRW durch Abteilung 5, das Kriminalwissenschaftliche und –technische Institut (KTI), wahr. Das KTI zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Untersuchung von Spuren und Beweismitteln aus Strafverfahren in den sechs Dezernaten fachübergreifend bearbeitet werden können.
Abteilung 6 - Fachaufsicht und Ermittlungsunterstützung
Abteilung 6 gliedert sich in vier Dezernate und ist zuständig für die Fachaufsicht über die Kreispolizeibehörden und die Ermittlungsunterstützung