In der heutigen Welt ist Laissez-passer zu einem Thema von großer Relevanz und Debatte geworden. Das Interesse und die Aufmerksamkeit für Laissez-passer haben in den letzten Jahren zugenommen, da es in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft zu einem zentralen Thema geworden ist. Von Laissez-passer Personen oder historischen Ereignissen bis hin zu Laissez-passer Themen oder Konzepten hat dieses Thema großes Interesse und Kontroversen im akademischen, politischen und sozialen Bereich hervorgerufen. In diesem Artikel werden wir die Auswirkungen und die Bedeutung von Laissez-passer sowie die unterschiedlichen Perspektiven und Meinungen zu diesem Thema ausführlich untersuchen.
Ein Laissez-passer (französisch „Passierschein“; ) ist ein diplomatisches Reisedokument, das insbesondere von internationalen Organisationen für dienstliche Auslandsreisen ausgestellt wird. Er dient damit faktisch ähnlichen Zwecken wie ein Diplomatenpass.
Der Laissez-passer wird von internationalen Organisationen anstelle von staatlichen Dienstpässen oder Diplomatenpässen für ausgewählte Mitarbeiter ausgestellt. Diese können einen Laissez-passer für dienstlich veranlasste Reisen bzw. den Grenzübergang verwenden, wobei in der Regel nur Mitgliedsstaaten der betroffenen internationalen Organisation verpflichtet sind, das Dokument anzuerkennen.
Organisationen, deren Laissez-passer-Dokumente in der EU anerkannt werden, sind:
Die EU selbst vergibt bereits seit 1953 (damals als EGKS) entsprechende, biometrische Pässe an Mitarbeiter und Diplomaten, welche für sechs Jahre gültig sind.
Auch von staatlichen Stellen ausgestellte Passersatzdokumente zum einmaligen Grenzübertritt werden mitunter französisch Laissez-passer genannt. Sie werden regelmäßig von den Auslandsvertretungen der Herkunftsländer (Konsulate oder Konsularabteilungen der Botschaften) oder an eigene Staatsbürger (bei EU-Bürgern auch an andere Unionsbürger) ausgestellt, um in das Heimatland zurückreisen zu können; etwa, weil der Reisepass verloren wurde. Ebenso ist es zuletzt vermehrt zum Einsatz gekommen, um die Abschiebung von Migranten in ihre Heimatländer zu ermöglichen.
Der Libanon stellte an Flüchtlinge aus der Südosttürkei, die zur Gruppe der Mhallami gehören, Personaldokumente mit der Bezeichnung „Laisser-passer“ aus.