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Arnemann studierte ab 1781 Philologie an der Universität Göttingen. Nach zwei Jahren wechselte er zum Studienfach Medizin. Dieses Studium konnte er 1786 erfolgreich mit seiner 1787 in deutscher Sprache veröffentlichten Promotionsarbeit abschließen.
Im September 1787 erfolgte seine Ernennung zum Extraordinarius und Anfang 1792 wurde Arnemann zum ordentlichen Professor für Medizin an der Universität Göttingen berufen. Dort häufte er mit der Zeit so hohe Schulden auf, dass er 1803 aus der Stadt flüchten musste. Er ging nach Hamburg und eröffnete dort eine Praxis als praktischer Arzt. Obwohl Arnemann als Arzt, dessen Schriften auch für Vorlesungen über Augenheilkunde von Johann Bartholomäus von Siebold benutzt wurden, sehr erfolgreich war, verschuldete er sich mit der Zeit wieder enorm, erschoss sich vier Wochen nach seinem 43. Geburtstag am 25. Juli 1806 in Hamburg und fand dort auch seine letzte Ruhestätte.
Schriften
als Autor
Entwurf einer praktischen Arzneimittellehre. Göttingen 1791.
Justus Arneman’s praktische Arzneymittellehre. Ghelen, Wien 1799. (Digitalisat)
Walther Killy (Begr.): Deutsche biographische Enzyklopädie. Saur, München 1990.
Werner E. Gerabek: Arnemann, Justus. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsgg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/ New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 100 f.
↑Andreas Mettenleiter: Das Juliusspital in Würzburg. Band III: Medizingeschichte. Herausgegeben vom Oberpflegeamt der Stiftung Juliusspital Würzburg anlässlich der 425jährigen Wiederkehr der Grundsteinlegung. Stiftung Juliusspital Würzburg (Druck: Bonitas-Bauer), Würzburg 2001, ISBN 3-933964-04-0, S. 571.