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Gottfried Ludwig Mencke der Jüngere (* 17. Mai1712 in Leipzig; † 24. Oktober1762 in Helmstedt) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Oberhofgerichtsadvokat sowie Herzoglich-Braunschweigischer Hofrat.
Leben
Geboren als Sohn des Gottfried Ludwig Mencke der Ältere und der Christiane Marie Zoller, wurde er zuerst von Privatlehrern ausgebildet. Nachdem man ihn bereits am 13. Juni 1721 an der Universität Wittenberg immatrikuliert hatte, studierte er dort unter seinem Vater und hielt 1734 juristische Vorlesungen. Am 13. Juli 1737 promovierte er unter seinem Vater zum Doktor der Rechte, war seit 1740 Advokat am sächsischen Oberhofgericht und am Leipziger geistlichen Konsistorium.
Ab 1744 hielt er juristische Vorlesungen an der Universität Leipzig und wurde 1748 außerordentlicher Professor. 1749 erhielt er vom Herzog Karl von Braunschweig einen Ruf als ordentlicher Professor der Rechte, Hofrat und Beisitzer an der juristischen Fakultät der Universität Helmstedt. 1755 wurde er ordentlicher Beisitzer des Hofgerichts in Wolfenbüttel und Ordinarius der juristischen Fakultät der Helmstedter Akademie.
Johann Georg Meusel: Lexikon der vom Jahr 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller. Gerhard Fleischer der Jüngere, Leipzig, 1809, Bd. 9, S. 71 (Online)