Gefechtsbereitschaft

Heutzutage ist Gefechtsbereitschaft im _var2-Bereich sehr relevant geworden. Seine Bedeutung hat die Grenzen überschritten und die Aufmerksamkeit von Experten auf diesem Gebiet sowie der breiten Öffentlichkeit auf sich gezogen. Gefechtsbereitschaft war Gegenstand zahlreicher Studien und Untersuchungen, die versuchen, seinen Einfluss auf _var3 und seinen Einfluss auf _var4 zu verstehen. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Gefechtsbereitschaft untersuchen, von seinem Ursprung und seiner Entwicklung bis hin zu seinen Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft. Darüber hinaus werden wir seine Relevanz im _var5-Kontext und seine zukünftige Projektion analysieren.

Die Gefechtsbereitschaft (NATO englisch combat readiness) ist in der Bundeswehr die Fähigkeit eines Truppenteils bzw. einer Dienststelle, in Einsatzgliederung, mit voller personeller und materieller Stärke einen Auftrag zu erfüllen. Der Begriff ist in deutschsprachigen Streitkräften weit verbreitet und wird häufig in unmittelbaren Zusammenhang mit gefechtsbereit; einsatzbereit (engl.: combat ready) bzw. militärischer Einsatzbereitschaft (engl.: operational readyness) verwendet.

Gefechtsbereitschaft beim Warschauer Pakt

Auslösung von Gefechtsalarm in einer Einheit der KGB-Grenztruppen (Kasachstan, 1984)

Unter Gefechtsbereitschaft verstand man gemäß Militärdoktrin des Warschauer Pakts die Bereitschaft und Fähigkeit der Truppen, unter allen Bedingungen rechtzeitig und organisiert die Gefechtshandlungen (Operationen) zu beginnen und die ihnen gestellten Gefechtsaufgaben erfolgreich zu erfüllen. Sie forderte von den Truppen zu jeder Zeit und in jeder Lage einen überraschenden Überfall eines Aggressors sowohl mit Kernwaffen als auch mit herkömmlichen Waffen zu vereiteln, durch schnelle vernichtende Schläge seine hauptsächlichen Raketenkernwaffenmittel und Truppengruppierungen zu zerschlagen und damit günstige Bedingungen für die weitere Führung und siegreiche Beendigung des Krieges zu schaffen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. HDv 100/900, Definition: „Gefechtsbereitschaft“.
  2. Definition: „Gefechtsbereitschaft“. In: Militärlexikon. 2. Aufl. 1973, L-Nr.: 5, ES-Nr.: 6C1, BstNr: 745.303.1, S. 123.