Erbbegräbnis

In der heutigen Welt hat Erbbegräbnis eine beispiellose Bedeutung erlangt. Ob als Protagonist auf der politischen Bühne, als zentrales Thema in akademischen Debatten oder als kulturelles Phänomen, Erbbegräbnis hat es geschafft, die Aufmerksamkeit eines breiten Spektrums der Gesellschaft zu erregen. Sein Einfluss erstreckt sich auf verschiedene Bereiche, von der Wirtschaft bis zum täglichen Leben der Menschen. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Facetten von Erbbegräbnis untersuchen, seine Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des modernen Lebens analysieren und die Gründe für seine zunehmende Relevanz untersuchen.

Erbbegräbnis in Königsberg

Ein Erbbegräbnis (auch Erbbegräbnisstätte, offizielle Abkürzung in der deutschen Grundkarte Erbbgr.) oder eine Grablege ist ein bestimmter Platz, für den eine Familie oder ein Geschlecht das vererbliche Recht auf Nutzung zur Bestattung der Überreste ihrer verstorbenen Mitglieder hat.

Zweck

Im Allgemeinen werden dort über einen langen Zeitraum hinweg Särge und/oder Urnen einer oder weniger Familien beigesetzt. Der Begriff bezieht sich somit auf die Funktion einer Grabstätte, nicht jedoch auf ihre Gestaltung. Ein Erbbegräbnis kann zum Beispiel als Erdgrab, Gruft oder Mausoleum angelegt oder als Grabkapelle gestaltet sein. Sowohl Einzel- als auch Mehrfachbestattungen sind möglich. Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff die Begräbnisstätte einer Familie (lateinisch: sepulcrum patrium, tumulus gentilicius, sepulcrum familiare).

Ort

Der Platz kann entweder auf einem großen kirchlichen oder öffentlichen Friedhof liegen oder fernab davon, in diesem Fall bedürfen die Erbbegräbnisstätten einer entsprechenden Genehmigung aufgrund des Friedhofszwangs und sie sind auf der deutschen Grundkarte mit der Abkürzung Erbbgr. verzeichnet. Erbbegräbnisse fürstlicher und adliger Familien finden sich zumeist in von ihnen gestifteten Klöstern und Kirchen. Die Familien des Städtischen Patriziats erwarben eigene Grabkapellen in den Kirchen der Städte.

Nutzungsrecht

Soweit auf öffentlichen Friedhöfen eine begrenzte Nutzungszeit vereinbart war, kann oder konnte diese von den Familienangehörigen vor ihrem Ablauf gegen entsprechende Bezahlung oder anderweitige Vergütung erneuert werden, um die Grabstelle weiterhin als solche zu nutzen. In Teilen von Niedersachsen ist der Begriff Beweinkaufung noch heute gebräuchlich für die Verlängerung des Nutzungsrechtes einer Familiengrabstätte mit verschiedenen Grabstellen.

Einige Städte und Gemeinden in Deutschland haben den Besitzern entsprechender Flächen ein Nutzungsrecht verliehen, das nach gewisser Zeit (beispielsweise 100 Jahre) abläuft. In der Stadt Velten beispielsweise erloschen diese Nutzungsrechte 2012, zu diesem Zeitpunkt ging dann die Fläche in den Besitz der Stadt über und danach durften dort keine weiteren Bestattungen mehr vorgenommen werden.

Erbbegräbnis in der Literatur

In der Bibel ist mehrfach von einem Erbbegräbnis die Rede.

Theodor Fontanes Gedicht Meine Gräber beginnt mit den folgenden Zeilen:

„Kein Erbbegräbnis mich stolz erfreut,
Meine Gräber liegen weit zerstreut,
Weit zerstreut über Stadt und Land,
Aber all in märkischem Sand.“

Bekannte Erbbegräbnisstätten

Erbbegräbnisstätte der Familie von Treskow-Friedrichsfelde
Begräbnisstätte der von Rochow in Reckahn
Mausoleum der Familie von Borken-Auerose
Privatfriedhof Müllensiefen vom Parkplatz aus gesehen

Weblinks

Commons: Erbbegräbnis – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5, Leipzig, 1906, S. 887.
  2. Karl Ernst Georges: Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch, Hannover und Leipzig, 1910 (Nachdruck Darmstadt 1999), Sp. 772.
  3. Stadt Velten (Memento des Originals vom 21. Dezember 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.velten.de
  4. 1. Mo 23,4; 23,9; 23,20; 49,30; 50,13
  5. Homepage mit ausgewählten Gedichten (Memento vom 26. Juni 2009 im Internet Archive)
  6. Bremen. Landesamt für Denkmalpflege. Sonderprogramm Denkmalschutz fördert die Instandsetzung